Sonntag, 20. Mai 2012

Energieberatung Energieausweise Förderungen Erneuerbare Energien : für Privatpersonen und Gewerbe

Der Bundestag hat mit dem Bundeshaushalt 2010 eine Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen. Zwar bemühte sich das Bundesumweltministerium intensiv um eine Aufhebung, allerdings lehnte das Bundesfinanzministerium den Antrag jetzt ab.

Die Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Konkret bedeutet das: Ab sofort können für diese Projekte keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden und keine Anträge mehr angenommen werden.

Die Sperrung der Haushalte hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft- Wärme- Kopplung (Mini-KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden.
Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht bewilligt wurden, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung kann erst 2011 fortgeführt werden, vorausgesetzt, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind.

Auch das gemeinsame Förderprogramm mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Steigerung der Energieeffizienz der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist von der Haushaltssperre betroffen.

(Quelle: www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/45961.php, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)