Donnerstag, 09. September 2010

Energieberatung Energieausweise Förderungen Erneuerbare Energien : für Privatpersonen und Gewerbe

Energieausweise für Nichtwohngebäude, GewerbeSeit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis Pflicht für alle Nichtwohngebäude, die vermietet oder verkauft werden.

Außerdem muss in großen, vielbesuchten öffentlichen Dienstleistungsgebäuden ein Energieausweis für die Besucher gut sichtbar ausgehängt werden.

für Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude gilt:

  • Neubau seit 01.10.2007 > Bedarfsausweis
  • Altbau seit 01.07.2009 > Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Fragen Sie uns, ob Ihre Immobilie auch unter diese Pflicht fällt.


Wir erstellen Ihnen sowohl den verbrauchsbasierten Energieausweis, der auf Basis Ihrer Energieverbräuche der letzten 3 Jahre erstellt wird als auch den bedarfsbasierten Energieausweis, der das Gebäude unter Normbedingungen betrachtet.

Wir bieten Ihnen:

  • Erstellung von verbrauchs- oder bedarfsbasierten Energieausweisen
    nach gesetzlicher Vorgabe
  • Ermittlung Ihrer Gebäudedaten aus Plänen und Vor-Ort-Analyse
  • Berechnung des Energiebedarfs unter Berücksichtigung von Beleuchtung, Kühlung und Anlagentechnik nach DIN 18599
  • Fundierte Verbesserungsvorschläge und Hinweise

Erfassungsbögen und Anträge Energieausweise inkl. Preisinformationen zum Downloaden ...


Hier finden Sie unsere Formulare zum Beantragen eines verbrauchsorientierten Energieausweises für Ihr Nichtwohngebäude:

(derzeit in Bearbeitung)