Für die Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen einschl. Freiberufler (KMU) gibt es eine staatliche Förderung über die KfW.
Bestandteile des Sonderfonds sind die beiden Komponenten "Energieeffizienzberatungen" und "Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen".
Im Rahmen der "Energieeffizienzberatungen" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von 80 % des vereinbarten Tageshonorars. Für eine anschließende Detailberatung erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von 60 % unseres Tageshonorars.
Hessen
In Hessen gibt es zusätzlich zur KfW-Förderung die Förderung der energetisch optimierten Modernisierung von Wohngebäuden und ausgewählten Nichtwohngebäuden mit passivhaustauglichen Komponenten nach Teil II Nr. 1 der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung nach §§ 4 bis 8 des Hessischen Energiegesetzes.
Gefördert wird die umfassende, energetisch optimierte Modernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden unter Einsatz passivhaustauglicher Bautechniken, durch die ein dem Anforderungsniveau von Passivhäusern angenäherter Heizwärmebedarf des Gebäudes erreicht wird. Das Förderprogramm umfasst energetische Modernisierungsmaßnahmen in Wohn- und Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten und –tagesstätten sowie Sporthallen, wenn diese in räumlicher Verbindung zu Schulen stehen.
Lassen Sie sich von uns dazu beraten.
Denn der effiziente Einsatz von Energie zahlt sich schnell aus.
Haushaltssperre für Marktanreizprogramm des BAFA aufgehoben
Unter neuen Bedingungen können Sie ab 12. Juli 2010 wieder Anträge für eine Förderung erneuerbarer Energien beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Anträge, die bis zur Haushaltssperre am 03. Mai 2010 gestellt und noch nicht bewilligt worden sind, werden nach Angaben des BAFA nach den bisher gültigen Förderbedingungen bearbeitet und ausgezahlt. Für Anträge, die nach der Haushaltssperre beim BAFA eingegangen sind, müssen Sie einen neuen Antrag unter Berücksichtigung der neuen Förderbedingungen stellen.
Folgende Bedingungen gelten voraussichtlich ab 12. Juli 2010:
- Nur noch der Einbau von Anlagen im Gebäudebestand wird gefördert.
- Solaranlagen
- zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung
- zur Kälteerzeugung
- zur Prozesswärmeerzeugung
- Innovative Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Pelletkessel
- Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
- Holzhackschnitzelkessel
- Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft/Wasser-Wärmepumpe
- Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpe
- Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Sole/Wasser-Wärmepumpe
- Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebene Wärmepumpe
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Verfügung. Aktuelle Förderrichtlinien und Anträge finden Sie auf der Internetseite des BAFA www.bafa.de.
