Donnerstag, 09. September 2010

Energieberatung Energieausweise Förderungen Erneuerbare Energien : für Privatpersonen und Gewerbe

Energieausweis für Wohngebäude

In Deutschland gilt die Energieausweispflicht für alle Wohn- und Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung.

Der Energieausweis schafft Transparenz auf dem Immobilienmarkt indem er Mietern und Käufern den energetischen Zustand eines Gebäudes zeigt. (Quelle: dena)

Energieausweise für Wohngebäude, es gilt:

  • Neubau seit 01.10.2007 > Bedarfsausweis
  • bis 4 Wohnungen Bauantrag bis 01.11.1977 > Bedarfsausweis
  • Wärmeschutzverordnung (WSchVO) 1977 erfüllt > Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
  • ab 5 Wohnungen > Bedarfs- oder Verbrauchsausweis


Wir informieren Sie gern!
Rufen Sie uns einfach an unter: 0621 / 79 000 72.

Erfassungsbögen und Anträge Energieausweise inkl. Preisinformationen zum Downloaden ...

Hier finden Sie unsere Formulare zum Beantragen eines verbrauchsorientierten Energieausweises für Ihr Gebäude:

Hier finden Sie unsere Formulare zum Beantragen eines bedarfsorientierten Energieausweises mit Ortsbesichtigung für Ihr Gebäude:

Füllen Sie das entsprechende Formular bitte aus und senden Sie es uns per Fax an die Nummer 0621 - 79 000 74,
per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst. oder per Post an die Adresse:

E2A-KIC Mannheim
Brentanostraße 11
68199 Mannheim