In Deutschland gilt die Energieausweispflicht für alle Wohn- und Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung.
Der Energieausweis schafft Transparenz auf dem Immobilienmarkt indem er Mietern und Käufern den energetischen Zustand eines Gebäudes zeigt. (Quelle: dena)
Energieausweise für Wohngebäude, es gilt:
- Neubau seit 01.10.2007 > Bedarfsausweis
- bis 4 Wohnungen Bauantrag bis 01.11.1977 > Bedarfsausweis
- Wärmeschutzverordnung (WSchVO) 1977 erfüllt > Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- ab 5 Wohnungen > Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
