Sie möchten Ihre alte Heizung austauschen? Oder die Fassade dämmen? Oder gar Ihr Haus komplett sanieren? Nutzen Sie die zahlreichen Förderungen von Bund, Ländern und Kommunen.
Schon der erste Schritt zu einer energetischen Sanierung, die Energieberatung vor Ort, wird vom Staat bezuschusst. Dämmmaßnahmen, Fensteraustausch, Heizungsaustausch und weitere Energiesparmaßnahmen werden durch günstige Kredite und/oder Zuschüsse gefördert.
In einer kostenlosen Erstberatung finden wir heraus, mit welchen Fördermitteln Sie Ihre Immobilie zu einem alltaktiven Energiesparhaus mit geringen Nebenkosten verwandeln können.
Sparsame Häuser zahlen sich schnell aus.
Sowohl für die Umwelt als auch für Ihren Geldbeutel.
Fragen Sie uns!
KfW-Förderungen
In der Energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden stehen dem Interessierten folgende Effizienzhäuser zur Verfügung:
(Quelle: www.kfw-foerderbank.de)
Haushaltssperre für Marktanreizprogramm des BAFA aufgehoben
Unter neuen Bedingungen können Sie ab 12. Juli 2010 wieder Anträge für eine Förderung erneuerbarer Energien beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Anträge, die bis zur Haushaltssperre am 03. Mai 2010 gestellt und noch nicht bewilligt worden sind, werden nach Angaben des BAFA nach den bisher gültigen Förderbedingungen bearbeitet und ausgezahlt. Für Anträge, die nach der Haushaltssperre beim BAFA eingegangen sind, müssen Sie einen neuen Antrag unter Berücksichtigung der neuen Förderbedingungen stellen.
Folgende Bedingungen gelten voraussichtlich ab 12. Juli 2010:
- Nur noch der Einbau von Anlagen im Gebäudebestand wird gefördert.
- Solaranlagen
- zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung
- zur Kälteerzeugung
- zur Prozesswärmeerzeugung
- Innovative Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Pelletkessel
- Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
- Holzhackschnitzelkessel
- Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft/Wasser-Wärmepumpe
- Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpe
- Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Sole/Wasser-Wärmepumpe
- Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebene Wärmepumpe
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Verfügung. Aktuelle Förderrichtlinien und Anträge finden Sie auf der Internetseite des BAFA www.bafa.de.
Drei-Länder-Eck: Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz
Nicht nur der Bund fördert und schreibt vor, manches ist auch Länder-Sache. So können in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen gelten, aber auch unterschiedliche Förderprogramme existieren.
Baden-Württemberg
Hier gilt das EWärmeG, es schreibt vor, dass bei Neubau mindestens 20 % des jährlichen Wärmebedarfs und seit 1.1.2010 auch im Gebäudebestand bei Heizungserneuerung mindestens 10 % des jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien kommen muss. Ersatzweise Erfüllung ist gegeben, wenn Ihr Gebäude entsprechend saniert wurde.
Förderung von Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger
Was wird gefördert: Gefördert werden Investitionen für nicht am Markt eingeführte Techniken, deren Entwicklungsphase abgeschlossen ist und die für den vorgesehenen Einsatzbereich, in der vorgesehenen Größenordnung oder hinsichtlich der vorgesehenen Kombination bekannter Komponenten erstmalig zur Anwendung kommen.
Wer wird gefördert:
Natürliche und juristische Personen; Vorjahresumsatz maximal 50 Millionen Euro, maximal 250 Beschäftigte.
Wie wird gefördert:
Zuschuss zu den förderfähigen Investitionen.
Information zur Bewerbung:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst.
Hessen
In Hessen gibt es zusätzlich zur KfW-Förderung die Förderung der energetisch optimierten Modernisierung von Wohngebäuden und ausgewählten Nichtwohngebäuden mit passivhaustauglichen Komponenten nach Teil II Nr. 1 der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung nach §§ 4 bis 8 des Hessischen Energiegesetzes.
Gefördert wird die umfassende, energetisch optimierte Modernisierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden unter Einsatz passivhaustauglicher Bautechniken, durch die ein dem Anforderungsniveau von Passivhäusern angenäherter Heizwärmebedarf des Gebäudes erreicht wird. Das Förderprogramm umfasst energetische Modernisierungsmaßnahmen in Wohn- und Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten und –tagesstätten sowie Sporthallen, wenn diese in räumlicher Verbindung zu Schulen stehen.
Rheinland-Pfalz
Förderprogramm für hochenergieeffiziente Gebäude der EOR
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) fördert seit dem 23. September 2008 energieeffizientes Bauen und Sanieren in Rheinland-Pfalz. Das Förderprogramm zielt darauf ab, Eigentümer von Immobilien im Neubau und Bestand in Rheinland-Pfalz in einem anspruchsvollen Pilotvorhaben dauerhaft von steigenden Energiepreisen zu entkoppeln. Dabei geht es jeweils um die Verbindung von hocheffizientem Wärmestandard mit dem Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Art und Umfang der Förderung und die Fördervoraussetzungen finden Sie in der Informationsbroschüre zum Förderprogramm.
www.eor.de/foerderprogramme/hochenergieeffiziente_gebaeude.html
Förderprogramm für Zinszuschüsse des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) hat ein neues Förderprogramm veröffentlicht: „Zinszuschüsse für Investitionen im Bereich der Energieeffizienz und der Energieversorgung einschließlich der Erneuerbaren Energien“.
Das Förderprogramm unterstützt zum einen durch Zinszuschüsse die Finanzierung von Anlagen im Energiebereich als Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einbindung von Erneuerbaren Energien und zum anderen sollen zusätzliche Investitionen in die kommunale Infrastruktur angestoßen werden, um Energieeinsparungen, eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung und langfristige Kosteneinsparungen zu realisieren.
Gefördert werden Investitionen in Rheinland-Pfalz, die den Zweck verfolgen, die Energieeffizienz und die Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern. Dabei kommt dem Einsatz Erneuerbarer Energien für die Bereitstellung von Wärme und der Erschließung der Potenziale auf der Wärmeabnehmerseite eine besondere Bedeutung zu. Die Zuwendung wird grundsätzlich in Form von Zinszuschüssen gewährt, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Art und Umfang der Förderung und die Fördervoraussetzungen finden Sie in der Richtlinie zum Förderprogramm.
www.eor.de/foerderprogramme/zinszuschuesse.html
Ab 1. Juli 2010: KfW verschärft Förderstandards + kürzt Tilgungszuschüsse für Neubau + Sanierung
Die derzeit gültigen Förderstandards für Energieeffizienz in Sanierung und Neubau von Wohngebäuden laufen zum 30. Juni 2010 aus. So fallen die Eingangsförderstufe 130* in der Sanierung und 85 im Neubau weg.
In der Sanierung von Bestandsgebäuden steht dem Interessierten künftig neben den KfW-Effizienzhaus 115, 100 und 85 noch 70 und 55 zur Verfügung.
Für den Neubau gibt es neben dem KfW-Effizienzhaus 70 zusätzlich 55 und 40. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes.
* Die Zahl gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergie- bedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach EnEV sein darf.
Außerdem ändert die KfW die Prozentsätze ebenfalls zum 1. Juli 2010. So werden die Zuschüsse für die Verbleibenden Effizienzhäuser kräftig gekürzt und für die hinzugekommenen werden nur noch geringe Zuschüsse gewährt.
Die Kredite bleiben davon zunächst unbetroffen, allerdings schwanken die Zinssätze.
(Quelle: www.kfw-foerderbank.de)
Bundestag stoppt Marktanreizprogramm und Vorhaben der Klimaschutzinitiative
Der Bundestag hat mit dem Bundeshaushalt 2010 eine Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen. Zwar bemühte sich das Bundesumweltministerium intensiv um eine Aufhebung, allerdings lehnte das Bundesfinanzministerium den Antrag jetzt ab.
Die Haushaltssperre hat die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Konkret bedeutet das: Ab sofort können für diese Projekte keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden und keine Anträge mehr angenommen werden.
Die Sperrung der Haushalte hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft- Wärme- Kopplung (Mini-KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden.Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht bewilligt wurden, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung kann erst 2011 fortgeführt werden, vorausgesetzt, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind.
Auch das gemeinsame Förderprogramm mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Steigerung der Energieeffizienz der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist von der Haushaltssperre betroffen.
(Quelle: www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/45961.php, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
