Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert ab 12. Juli 2010 wieder die Nutzung erneuerbarer Energien.
Unter neuen Bedingungen können Sie ab 12. Juli 2010 wieder Anträge für eine Förderung erneuerbarer Energien beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Anträge, die bis zur Haushaltssperre am 03. Mai 2010 gestellt und noch nicht bewilligt worden sind, werden nach Angaben des BAFA nach den bisher gültigen Förderbedingungen bearbeitet und ausgezahlt. Für Anträge, die nach der Haushaltssperre beim BAFA eingegangen sind, müssen Sie einen neuen Antrag unter Berücksichtigung der neuen Förderbedingungen stellen.
Folgende Bedingungen gelten voraussichtlich ab 12. Juli 2010:
- Nur noch der Einbau von Anlagen im Gebäudebestand wird gefördert.
- Solaranlagen
- zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung
- zur Kälteerzeugung
- zur Prozesswärmeerzeugung
- Innovative Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen
- Pelletkessel
- Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
- Holzhackschnitzelkessel
- Wärmepumpen
- Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft/Wasser-Wärmepumpe
- Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpe
- Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Sole/Wasser-Wärmepumpe
- Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebene Wärmepumpe
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu Verfügung. Aktuelle Förderrichtlinien und Anträge finden Sie auf der Internetseite des BAFA www.bafa.de.
